Von Irina Santarelli
Greenpeace klagt zurzeit gegen einen Patentantrag des Bonner Forschers Oliver Brüstle: Für sein Verfahren verwendete er früher Embryonenen. Da die Zellen dabei getötet worden seien, gab das Bundespatentgereicht Greenpeace nun teilweise Recht. Der BGH vertagte die Entscheidung – die Richter wollen vorerst den Europäischen Gerichtshof hören.
In Deutschland ist die Forschung an embryonalen Stammzellen unter strengen Richtlinien erlaubt. Dennoch kommen in der Bevölkerung wieder ethische Vorbehalte bei solchen Gerichtsentscheidungen auf – Vorbehalte wie schon damals bei Verabschiedung des Stammzellengesetzes. Es geht in diesem Falle nicht um das Arbeiten mit Embryonen selbst – sondern um die Tatsache, ob man für solche Arbeit ein Patent anmelden darf, was als Folge einen gewissen Reichtum für den Erfinder und die hinter ihm stehende Industrie bedeutet. Zentral also wieder der ethische Gedanke: menschliche Zellen sterben, damit bestimmte Menschen sich ein Stück weit bereichern können.
Nach dem Patentrecht können im Prinzip alle Erfindungen patentiert werden, wenn sie nicht gegen zentrale Rechtsgrundsätze wie die Menschenwürde verstoßen. Der letzte Teil dieser Aussage schafft Diskussionsspielraum: Der BGH will deshalb den Europäischen Gerichtshof hören, nicht zuletzt da das deutsche Patentgesetz bei der Verabschiedung die Vorgaben der europäischen Biopatentrichtlinie zum Teil wörtlich übernommen hat.
Patente sind wichtig, um Forschungsergebnisse zu schützen und diese weiterzuentwickeln. Dieser Schutz gibt industriellen Unternehmen die Sicherheit, die Forscher bei der Weiterentwicklung zu unterstützen und Geld zu investieren. Fällt dieser Schutz weg, so könnte der Trend, dass Unternehmen weiter ins Ausland abreisen, unterstützt werden – dies wird wiederum negativ von der Wirtschaft erwartet.
Abschließend zeigt dieser Gerichtsentscheid wieder ein heikles Thema mit weitreichenden Konsequenzen - für den Laien auf den ersten Blick unsichtbar.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Diskussion entscheidet.